Schützenkreis 131 Altenkirchen (Ww.) e.V.
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Willkommen beim Schützenkreis 131 Altenkirchen (Ww.) e.V.

Kreisdelegiertenversammlung am 22.08.20

Details
Veröffentlicht: 18. August 2020

Bericht der Kreisjugendleiterin, des Kreissportleiters, der Damenleitung und der Ligaleitung.

Anhänge:
DateiBeschreibungDateigrößeZuletzt geändert
Diese Datei herunterladen (Jahresbericht 2019 Ligaleitung.pdf)Jahresbericht 2019 Ligaleitung.pdf 717 kB20.08.2020 11:57
Diese Datei herunterladen (Bericht Damenleitung 2019 2020.pdf)Bericht Damenleitung 2019 2020.pdf 10 kB20.08.2020 11:56
Diese Datei herunterladen (Bericht des Sportleiters.pdf)Bericht des Sportleiters.pdf 180 kB18.08.2020 15:27
Diese Datei herunterladen (Bericht der Kreisjugendleiterin 2019-2020-2 Kopie 2.pdf)Bericht der Kreisjugendleiterin 2019-2020-2 Kopie 2.pdf 68 kB18.08.2020 15:26

Kreisdelegiertenversammlung am 22. August 2020 um 15.00 Uhr im Schützenhaus SV Elkhausen-Katzwinkel e. V.

Details
Veröffentlicht: 11. August 2020

In Vorbereitung der Kreisdelegiertenversammlung veröffentliche ich hier meinen Bericht für das Jahr 2019 / 2020.

Ich hoffe auf eine rege Teilnahme an der Versammlung.

Mit freundlichem Schützengruß

Jürgen Treppmann, Kreisvorsitzender

Anhänge:
DateiBeschreibungDateigrößeZuletzt geändert
Diese Datei herunterladen (Bericht des Kreisvorsitzenden 2019 : 2020.pdf)Bericht des Kreisvorsitzenden 2019 : 2020.pdf 606 kB11.08.2020 12:53

Weitergehende Lockerungen, Stand 25.06.2020

Details
Veröffentlicht: 28. Juni 2020

Nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBelVO) ist für unser Bundesland RLP die Abstandsregelung     z. B. auf dem Schießstand erheblich und für uns sehr positiv verändert.

Gem. § 10 Abs. 1 der 10. CoBelVO ist das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in Gruppen von bis zu zehn Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport. Bei darüber hinausgehenden Gruppengrößen gelten die Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1.

Das heißt für uns, dass wir nach der derzeit geltenden Verordnungslage auf dem Schießstand wieder bis zu 10 Stände nebeneinander belegen dürfen, da dort die Abstandsregelung von 1,5 Metern aufgehoben wurde.

Durchführungs- und Hygienekonzepte sind selbstverständlich weiter zu beachten.

Hier sei der Hinweis gestattet, dass in den Hilfestellungen des RSB die Abstandsregelung nicht geändert wurde.

Quelle 10. CoBelVO

Mit freundlichem Schützengruß

 

Jürgen Treppmann

Regelungen zur Wiederaufnahme des Wettkampf- und Trainingsbetriebes, Stand 15.06.2020

Details
Veröffentlicht: 18. Juni 2020

Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten, also Sportschießen und Bogensport ist in Rhld.-Pfalz wieder möglich, sofern die Ausübung unter Einhaltung des Kontaktverbotes, dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den entsprechenden Hygieneregeln erfolgt.

Zuschauer sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienekonzepte im Innen- und Außenbereich wieder zugelassen. Im Innenbereich müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

Jeder Verein hat zur Durchführung von Training und / oder Wettkampf eigenverantwortlich entsprechende Durchführungs- und Hygienekonzepte zu erstellen.

Entsprechende Hilfestellungen werden auf der RSB Seite angeboten. 

Bei Änderung der Verordnungslage und / oder weiteren Lockerungen bzw. Beschränkungen wird die RSB Seite kontinuierlich aktualisiert.

 

RSB Hilfestellung

Quelle RSB v. 16.06.2020

Mit freundlichem Schützengruß

gez. Jürgen Treppmann

Corona-Krise

Details
Veröffentlicht: 26. April 2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

in diesen recht schwierigen Corona - Krisen - Zeiten möchte ich mich, auch im Namen des Kreisvorstandes, hoffentlich unterstützend und Mut machend an Euch wenden.

Weiterlesen: Corona-Krise

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

Details
Veröffentlicht: 12. Mai 2020

 

Regelungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in Schützen- und Bogensportvereinen - Fortschreibung

(Stand 04.06.2020)

 

Der Rheinische Schützenbund e.V. 1872 hat in seinem Newsletter vom 04.06.2020, orientiert an der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeVO) vom 04.06.2020 für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz die Verbots- und Erlaubnistatbestände zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in Vereinen und für Bundeskader veröffentlicht.

Ab dem 27.05.2020 ist der Trainingsbetrieb auch wieder in der Schießhalle möglich!

Ab dem 10.06.2020 kann im Schützenhaus auch wieder die Gastronomie erweitert, unter den Voraussezungen des § 7  der 9. CoBeVO, betrieben werden.

Wir empfehlen den verantwortlichen Vereinsvorständen im Bereich des SK 131 sich unbedingt an die vorgegebenen Regelungen zu halten und danach zu verfahren.

 

Mit freundlichem Schützengruß

gez. Jürgen Treppmann, Kreisvorsitzender

gez. Heinz-Willi Ellert, stellv. Kreisvorsitzender

gez. Gerd Brück, Kreissportleiter

Hilfestellung RSB / DSB findet Ihr unter https://www.rsb2020.de/service/massnahmen-gegen-die-coronakrise/

 

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